Beitrags- und Gebührenordnung 2020/21
Die Beitrags- und Gebührenordnung regelt die finanziellen Einnahmen des Vereins.
Art, Höhe und notwendige Änderungen werden durch die jährliche Mitgliederversammlung beschlossen.
1. Aufnahmegebühr
für Neumitglieder einmalig bei Aufnahme 100,00 €
(gilt nicht für Ehrenmitglieder)
Kaution 150,00 €
2. Mitgliedsbeitrag
Beitrag für Kreisverband jährlich 11,32 €
Versicherung jährlich 0,35 €
Beitrag für Verein:
ordentliche Mitglieder jährlich 30,00 €
außerordentliche Mitglieder jährlich 15,00 €
3. Pacht
Pacht Nebenkosten jährlich 2,70 €
Pachtzins je m² Gartenfläche jährlich 0,061355 €
4. Elektroenergiekosten
Betrag pro kWh jährlich netto 0,26 €
Grundbetrag/Zählermiete jährlich netto 2,80 €
Umlage für Mehrkosten jährlich netto 0,05 €/KWh
5. Wasserkosten
Betrag pro m³ jährlich netto 2,46 €
Grundbetrag/Zählermiete jährlich netto 12,41 €
Umlage für Mehrkosten jährlich netto 0,25€/m³
6. Arbeitsstunden
zu leisten jährlich 6 Stunden
Geldleistung je nicht geleistete Stunde 15,00 €
Beitrag f. d. Erhaltung der vereinseigenen Anlagen jährlich 50,00 €
7. Mahngebühren
Portogebühren in voller Höhe
zuzüglich Mahngebühr 8,00 €
8. Lagerplatzgebühr
bis 24 Stunden gebührenfrei
für jeden weiteren angefangenen Tag 3,00 €
9. Kosten für nicht gemeldete Adressänderung 8,00 €
10. Kosten für verspätete Abgabe der Zählerstände 15,00 €
11. Kosten für Sperrung 20,00 €
Anmerkung: Die Kosten für Elektroenergie und Trinkwasser können sich mit der Jahresrechnung der Versorgungsbetriebe ändern.
Die Beitrags- und Gebührenordnung, durch die Mitgliederversammlung am 25.03.2011 beschlossen und durch Mitgliedsbeschluss vom 02.11.2019 auf die jetzige Fassung
erweitert tritt damit für alle Mitglieder verbindlich in Kraft bis eine neue beschlossen wird.